Der Weg zum Ausschluss
Die Gemeindevollversammlungen
Als ich den Raum betrat saßen schon alle an den für die Runde zur dritten GVV (Generalvollversammlung) in meinem Fall vorbereiteten Tischen. Zur Predigt war ich diesmal nicht erschienen.
Die Predigt in der zweiten GVV (Gemeindevollversammlung) die für meinen Fall einberufen wurde war zu schmerzvoll, manipulierend und einseitig. Sie hat mir schon vor der Verhandlung die Kraft geraubt die ich in dem mehrstündigem GVV-Marathon dringend gebraucht hätte (siehe Gedächtnisprotokoll GVV 2 ). Um die Gemeinde dazu zu bewegen auch "richtig" nach der Versammlung abzustimmen wurde eine Art von Diskreditierung für mich angewandt die mich teilweise an die Vorgehensweisen des dritten Reichs erinnerte. Bilder und Klischees wurden geschürt wobei man ohne jegliche Grundlage Parallelen zog die nicht mal im Ansatz etwas mit mir zu tun hatten. So wurde in der Predigt eindringlich vor Extremismus gewarnt und dazu Aussagen von Ellen White aufgegriffen. Ellen White? Allein die Erwähnung dieses Namens habe ich in der Gemeinde zumeist als Sünde wahrgenommen der vielen aus dem linken Spektrum der Gemeinde einen kalten Schauer über den Rücken fahren lässt, oder zumindest rollende Augen. Aber wenn man ihre Aussagen für eigene Zwecke gegen die unbelehrbaren "Whiteisten" gebrauchen kann lässt man sich offenbar auch mal dazu herab sie einzubauen. Die aus dem Zusammenhang gerissen Sätze die mit der Kernaussage nichts zu tun haben prüft so oder so keiner nach.
In der Predigt der GVV2 wurde eine Geschichte eines ehemaligen guten Freundes und Mediziners erzählt der mit seiner schwer kranken Tochter nicht zum Arzt ging weil er allein Gott die Heilung der Krankheit überlassen wollte. Eher würde er die Tochter sterben lassen als zum Arzt zu gehen. Ein Extremist wie man dann richtig schlussfolgerte.
Nur zog man dann mit dieser Geschichte unverkennbar die Parallele zu mir und meinen Fall. Das Bild sollte sein: "Andreas der abgedrehte fanatische Extremist welcher selbst vor dem Wohl, der Gesundheit bzw. dem Leben von Kindern nicht Halt machen würde". Mit Kindern bzw. Kindeswohl kann man eben Stimmen gewinnen. Dass ich zu keiner Zeit oder an irgendeiner Stelle etwas Ähnliches erwähnt habe oder jemals solche Gedanken hatte oder teilte interessiert offenbar nicht. Wer auf der gegnerischen Seite steht, es wagt Ellen W. und ihre Aussagen zur Engelsbotschaft zu zitieren muss offensichtlich ein Extremist sein der sich auch an Kindern vergeht. Das Beispiel eines abgedrehten fanatischen Bruders erscheint dazu passend. Brandmarkt man den ganzen verhassten Gegenpol zum ökumenischen Liberalismus innerhalb der STA in dieser Art u. Weise als Fanatiker um Abneigung gegen eine Gruppe zu schüren deren Ansichten (Glauben, Religion?) man nicht teilt? Ich denke leider ja auch wenn es billig erscheint und man meinen sollte, dass ein Christ anders vorgehen würden. So in etwa hat es ja schon im dritten Reich mit den Reden von Goebbels funktioniert wo letztlich dem Juden alles angedichtet werden konnte und von der Masse geglaubt und aufgesogen wurde wenngleich ohne jede Grundlage.
Ich quetschte mich nun zwischen zwei Geschwistern genau entgegengesetzt zum Vorstand und wartete auf die Eröffnung der dritten Gemeindevollversammlung zu meinem Fall. Diese fand aufgrund meines Einspruchs zur zweiten GVV statt in der mir die Mitgliedschaft entzogen wurde. In der ersten Instanz der GVV wurde ich unter „korrigierende Seelsorge“ gestellt.
Mit kurzer Verspätung wurde beschlossen ein Lied zu singen und ein Gebet zu sprechen. Ich blieb dabei als einziger sitzen während mancherlei Augen mich anstarrten eben weil ich das tat. Ich hatte aber die Heuchelei, gute Miene zum bösen Spiel zu machen satt.
Gerade gestern hatte ich etwas erfahren was mich völlig fassungslos machte. Es wurde von jemandem der sich christlich gibt und nennt und zudem in einer leitenden Position sitzt ganz unverfroren und anscheinend ohne Gewissensbisse eine Intrige geschmiedet. Mit Verleumdung innerhalb der Gemeinde sollte mein Ausschluss nicht dem Zufall überlassen werden. Dieser jemand saß mir jetzt gegenüber.
Die Intrige
Von einer Schwester bekam ich gerade gestern einen Anruf die mich fragte:" Was war damals mit Deiner Exfrau?" Ich fragte "warum?", worauf mir die Schwester erklärte:
"Mir und den anderen Gemeindegliedern wurde am Telefon gesagt, dass Du damals Frau und Kinder für Deine neue Frau im Stich gelassen hast. Ich möchte nun von Dir mal hören was Du dazu sagst"
Ein Faustschlag ins Gesicht! Ich brachte kaum noch ein Wort heraus.
Meine Exfrau war bereits seit ca. sieben Jahren in Südamerika. Sie folgte damals einer "höheren Eingebung" wie sie sagte. Ich habe ihr dabei über mehrere Jahre wesentlich mehr an Unterhalt gegeben als ich an sich gekonnt habe und übrig hatte. Zudem hat sie bereits seit mindestens fünf Jahren einen Freund was mich dennoch nicht davon abhielt unaufhörlich bis zu einem gewissen Punkt darum zu bitten zu mir zurückzukommen um einen Neuanfang zu machen. Ich erklärte ihr immerzu, dass das was sie tut nicht im Sinne Gottes sein kann und keinen Segen bringen wird. Selbst über den Scheidungsanwalt habe ich noch mehrmals Aufrufe getätigt um sie zum Zurückkommen umzustimmen. Erst als eine unangekündigte Kontoplünderung bis ins Dispolimit von ihr erfolgte und mir zu jenem Zeitpunkt nichts weiter übrig blieb als bei Geschwistern zu betteln die mir schon lange sagten, dass es keinen Sinn mehr hat auf einen Neuanfang zu hoffen stimmte ich einer Ehescheidung bei diesem letzten Akt als Grenzüberschreitung mit anschließenden Rechtfertigungen statt Entschuldigung ihrerseits zu. Und erst nach dieser Geschichte lernte ich meine jetzige Frau vor ca. drei Jahren kennen. Die Ehe mit meiner jetzigen Exfrau existierte nur noch auf dem Papier als ich meine jetzige Frau kennenlernte.
Bei meinem Antrag auf Aufnahme in die "Adventgemeinde T." war die Scheidung aber noch nicht ganz abgeschlossen und ich konnte somit nicht gleich in die Gemeinde aufgenommen werden. Das war auch O.K. Dadurch, dass alles über die Botschaft geregelt werden musste zog sich der Prozess der Scheidung sehr lange hin. Von mir wurde aber bezüglich meiner damaligen Nochehefrau im Gespräch und auch danach nichts dem Gemeinderat und damit dem Gemeindeleiter W.M. und Pastor erzählt, bis auf dass ich schon Jahre mit ihr getrennt war und die Scheidung bereits läuft. Ich einigte mich mit dem Gemeinderat damals darauf die Aufnahme in die Gemeinde erst zu vollziehen wenn die Scheidung gerichtlich abgeschlossen ist. Das passierte dann auch vor ca. zwei Jahren. Ansonsten habe ich mit keinem Glied der Gemeinde über meine vergangene Familiensituation gesprochen.
Woher Gemeindeleiter W.M. der mit den meisten Gliedern telefonisch über mich und die bevorstehende Stimmenabgabe in der kommenden GVV sprach nun die Info haben wollte (vor allem nachträglich und dazu plötzlich in einer so entscheidenden Phase bezüglich laufender Verhandlungen), ich hätte "Frau und Kind für eine neue Frau im Stich gelassen" wird wohl ein ewig verborgenes Rätsel bleiben. Selbst wenn auch nur annähernd etwas an der Geschichte dran gewesen wäre wie es telefonisch versucht wurde den Gliedern beizubringen........wäre es nicht die erste vordergründige Pflicht eines jeden Christen und noch weitaus mehr die eines Gemeindeleiters zuerst auf den Betroffenen zuzugehen und ihn zu befragen bzw. mit den Vorwürfen zu konfrontieren? Doch selbst in der Verhandlung wurde sich völlig darüber ausgeschwiegen, keiner brachte das Thema "Exfrau". Für eine derartige Verlogenheit und Feigheit muss man selbst in der Welt lange suchen. In einer christlichen Gemeinde so etwas vorzufinden grenzt an Unglaublichkeit.
Sicher, Gemeindeleiter W.M. hatte eine völlig andere Ansicht von Gemeinde und der Lehre. Wir waren uns im Grunde nie über etwas einig wobei ich auch offen sagte, dass das einzige was die Adventgemeinde T. als Adventgemeinde auszeichnet das Schild der STA am Eingang sei. Dennoch, dass ein bekennender Christ und dazu Hirte einer Gemeinde sich herablässt um mit Intrigen einen Bruder auszustechen und loszuwerden hätte ich nie zu träumen gewagt.
Hätte es nicht diese eine Schwester gegeben, die mich darauf Hinwies was erzählt wird, ich hätte es noch nicht einmal erfahren was in der Gemeinde die Runde macht.
Im Nachhinein denke ich, es wäre gut gewesen ich hätte selber die Sache nochmal in der Verhandlung zur Sprache gebracht, doch noch derart frisch damit konfrontiert fiel es mir sehr schwer an jenem Tag die Sachen klar und nüchtern zu sehen sowie ohne Scham vorzutragen.
Ich weise nach dieser Begebenheit oder treffender gesagt "Intrige" einmal daraufhin mit welcher Begründung ich zuvor von der Gemeinde unter dem Vorsitz des federführenden Gemeindeleiters W.M. unter "korrigierende Seelsorge" gestellt bzw. ausgeschlossen wurde.....nach Mt. 18 mit der Begründung von "Lieblosigkeit", weil ich die Predigt des Pastors R.H. zur Engelsbotschaft "Irrlehre" nannte. Warum dazu komme ich später. Doch bezüglich Selbstreflektion dürfte diese Verurteilung wohl beispiellos sein.
Im Zusammenhang der "Lieblosigkeit" möchte ich außerdem kurz erwähnen wozu die "Korrekturmaßnahme" der "korrigierenden Seelsorge" in der Gemeinde existiert. Ein Zitat von Schwester White welches sich auch unter dem Kapitel "Korrigierende Seelsorge" des Gemeindehandbuches befindet gibt darüber einen kleinen Ausblick.
Wenn der Irrende bereut und die korrigierende Seelsorge annimmt, soll ihm ein neuer Anfang ermöglicht werden. Auch wenn er nicht bereut, selbst wenn er außerhalb der Gemeinde steht, sollen Gottes Diener sich noch um ihn kümmern. Es ist ihre Aufgabe, sich ernstlich darum zu bemühen, ihn zur Umkehr zu bewegen. Gibt er dem Wirken des Heiligen Geistes nach und bekundet er seine Umkehr
durch Bekenntnis und Aufgabe der Sünde, dann soll ihm vergeben werden und er in der Gemeinde wieder willkommen sein, wie schwerwiegend seine Verfehlungen auch gewesen sein mögen. Seine Glaubensgeschwister sollten ihn ermutigen, den rechten Weg zu gehen und ihn so behandeln, wie sie an seiner Stelle behandelt werden möchten. Sie sollen ,auf sich selbst sehen, damit sie nicht auch versucht werden‘
(Gal 6,1) . “ (Testimonies for the Church, Band 7, S. 263)
Nach dieser Klarstellung sollte es an sich keine Zweifel mehr darüber geben, dass auch die Gemeinde in besonderer Weise in der Verantwortung steht alles dafür zu tun um mich als verlorenes Schaf wieder in den Stall an seinen Platz zu führen. Dazu würde ich vordergründig zählen, dass man mir meine irrigen Ansichten sowie irrigen Schlussfolgerungen mit der ich die Predigt von Pastor R.H. als "Irrlehre" qualifizierte erklärt. Jene Aussage "Irrlehre" von mir war es ja die man mir in der Hauptsache als "Lieblosigkeit" vorwarf womit der Ausschluss aus der Gemeinschaft begründet wurde. Ein revidieren meiner Ansicht (dass die Predigt von Pastor R.H. Irrlehre ist) sehe ich dabei als Voraussetzung von Buße. Es sollte aber auch klar sein, dass eine echte Buße mit Verstand getroffen wird und nicht das Ergebnis von Einschüchterungen ist. Ein paar Besuche von den Gliedern (so dachte ich mir) dürfte ich also in der Zeit bis zur nächsten Verhandlung erwarten können damit man mir erklärt wo und warum ich falsch liege. Wie viel von denen die dafür Stimmten mich unter korrigierende Seelsorge zu stellen haben mich in der Zeit bis zur nächsten Verhandlung dann besucht oder mir zumindest geschrieben? Die Antwort liegt schon in der Art u. Weise meiner Fragestellung. Nicht einer.
Anmerkung an dieser Stelle noch einmal: Ich wurde wegen "Lieblosigkeit" unter "korrigierende Seelsorge" gestellt.
Nach dem Gebet erhob ich direkt beide Hände, das Zeichen, dass man reglementarisch etwas anmerken möchte: „ Ich beantrage zu der Vollversammlung einen weiteren Protokollführer der das Versammlungsgeschehen zusätzlich aufschreibt. Bei der letzten Vollversammlung wurden meine Aussagen von W.M. verdreht und waren in der Zusammenfassung der GVV eine einzige Lüge. Dem möchte ich an dieser Stelle kein weiteres Mal Raum geben". Gemeindeleiter W.M. schaute völlig überrascht, sein Blick sagte: „Ich weiß nicht wovon der redet“. Hatte er nicht damals die Antworten von mir auf die äußerst dreisten, verdrehten und einseitig präsentierten Aussagen vor allem bezüglich der Zusammenfassung der GVV bekommen? Natürlich hat er. Die ganze Gemeinde und auch darüber hinaus ( Brief Anhang 1).
Das Spielen des Unschuldslammes und des Unwissenden scheint ein fester Bestandteil, zählt man doch nicht ohne Grund darauf, dass nach ein paar Wochen so oder so keiner mehr weiß was genau gesagt und geschrieben wurde, wenn man es denn überhaupt gelesen hatte und es einen interessierte. So wurde im Laufe dieser dritten Verhandlung gefragt wer denn meine Schriften die sich auf die Aussagen von Pastor R.H. in "Omega 2" bezogen und alle Glieder als Mail und Gesamtinfo von mir erhalten hatten gelesen hatte. Das waren nach meinem einschätzenden Überblick nach Handzeichen vielleicht 20% der anwesenden Glieder. 20%, wobei zuletzt ziemlich genau die Hälfte aller Glieder für meinen Ausschluss stimmten. Aufgrund welcher Beurteilung der Großteil meinen Ausschluss bestimmte? Wurde ja von mir schon in einem ersten Bericht angedeutet.....die Basis für die Beurteilung in meiner Sache ist die persönliche Diskreditierung. Die telefonische "Aufklärung" aller Glieder darüber was ich für ein gewissenloser, verantwortungsloser Mensch selbst gegenüber der Familie bin sollte aber nicht die einzige Intrige bleiben. Es wurde von W.M. eigens für den Zweck der Abstimmung gegen mich ein ganzer Mob mobilisiert (alle offensichtlich mit derselben Story) mit Gliedern die teilweise viele Monate nicht mehr zur Gemeinde kamen, solche die ich überhaupt nur ein bis zwei Mal, oder sogar eine Person die ich zur GVV das erste und letzte Mal sah. Eine Vorgehensweise mit intriganten Methoden wie man es eigentlich nur aus Filmen kennt und niemals in einer christlichen Gemeinde vermuten könnte oder würde. Ich nenne es an dieser Stelle mal Komplott.
Nach mehreren Minuten der Diskussion bezüglich eines zusätzlichen Protokollführers unter der W.M. mehrfach meinte, dass er nicht verstehen könne was ich wolle oder auch nur warum wurde dann vom Vorsteher N.D. der Vorschlag gemacht meine Sätze fürs Protokoll laut zu widerholen um sie erst dann zu Protokoll zu nehmen.
Hier direkt zu Beginn gingen mir das erste Mal die Nerven weil man sich so lange an einer Sache aufhielt die noch nicht mal mit dem Inhalt zu tun hatte. Ich fragte mich ob es von W.M. taktisch bedingt gewesen war um Unsicherheit bei mir hervorzurufen, um aus der Reserve zu locken. Ich glaube hier nicht an eine Dummheit von W.M. der anscheinend nicht verstand was ich wollte. Dafür ist W.M. zu erfahren und außerdem wie ich in der jüngsten Vergangenheit feststellte auch zu verschlagen.
25 Jahre war er in dieser Position als Ältester der Gemeinde und jetzt pensionierter Jurist. Das ist das Bild welches ihn seit über einem Jahr in dem ich diesen Kampf nun führe prägt und auch präsentiert. Ausspielen lässt sich diese Erfahrung natürlich am Besten im freien Gespräch welches von Spontanität, Schlagfertigkeit und Ausdrucksweise beherrscht wird und weniger von Argumentation woran nur der geringste Teil der Geschwister wie ich im letzten Jahr erfahren durfte interessiert ist.
Ich erinnere mich zurück an einen Tag nach dem Gottesdienst als ich ins Gespräch mit Schwester O.M. kam. Ich stand zu diesem Zeitpunkt schon unter korrigierender Seelsorge. Sie klagte, dass ein friedlicher Gottesdienst nicht mehr möglich sei, was keiner leugnen konnte. Sie verstünde gar nicht worum es überhaupt ginge und sie könne die Zusammenhänge um die es gehe auch nicht begreifen. Sie sei nicht klug genug das zu verstehen. Ich fügte ein, dass ich diese Ansicht nicht teilen könne und gab ihr zu verstehen, dass die dreifache Engelsbotschaft die für die Kontroverse in der Gemeinde gesorgt hatte jeder verstehen und begreifen könne wenn er nur wolle. „Nein ich nicht“, antwortete Sie wieder. So machte ich ihr ein Angebot: „Ich biete Dir an diesen Teil mit mir zu studieren bis Du es verstanden hast“. Voller Spannung wartete ich auf ihre Antwort. Doch was nun als Antwort folgte konnte ich und kann ich bis heute noch nicht fassen wenngleich diese Haltung wohl den Großteil der Laodizeagemeinde ausdrückt: „Ich will es gar nicht verstehen“.
Ich wäre in diesem Moment wirklich fast umgefallen. Denn in diesem einen Satz steckte so viel drin. O.M. erklärte weiter: „Ich brauche das Wort für die zwischenmenschlichen Beziehungen in der Woche welches mir dafür Kraft geben soll. Im Alltäglichen hilft es mir. Und daraufhin sollte auch die Predigt aufgebaut sein.“
Ja, das ist durchaus der Trend den ich beobachte. Der Mensch soll und muss im Vordergrund stehen, auch in der Gemeinde. Beziehung zu Mensch „ja“, Beziehung zu Gott „naja“ und Lehre „oh nein". Mit der Zurückweisung von "Lehre" weist man aber auch Gottes Wort und damit Gott selbst zurück, oder sehe ich da etwas falsch?
Ich wurde nun dazu aufgerufen meine Erklärung zum Einspruch vor der Gemeinde vorzutragen. Doch gab es wirklich ein Interesse daran das zu hören? Im Grunde hatte jeder sein Votum schon vor der Stimmabgabe abgegeben. Jeder wusste von jedem wie und was er dachte und wie dieser abstimmen wird egal was noch gesagt wird oder auf den Tisch kommt. Der Einspruch lag schon viele Wochen vor, doch keiner hatte Interesse gezeigt genaueres dazu von mir zu erfahren. Bewusst hatte ich den Einspruch kurz gehalten und damit Fragen offen gelassen die als ich den Einspruch einlegte offensichtlich keinen der Gegenseite interessierte. Doch zur Stimmabgabe waren sie alle da. So sagte ich in die Runde, dass ich kein großes Interesse habe meine Erklärung vorzutragen, da für jeden die Stimmenabgabe bereits feststand und sich keiner aufgrund von Argumenten zu einer anderen Position hinreißen lassen würde. Leichte Empörung machte sich breit wie ich es erwartet hatte. "Wie kannst Du so etwas behaupten?".
Es meldeten sich dann zwei, drei Glieder die Interesse bekundeten zu hören was ich als Einspruch geschrieben hatte worauf ich nachgab und dann vorlas. Man wusste, dass es nur mit einer Aussage von mir überhaupt in der Verhandlung und damit zu einer Entscheidung und zum Abschluss kommen konnte.
Die Begründung meines Einspruchs umfasste sieben Punkte. Unter Punkt sechs (Gemeinderat u. Vorsteher arbeiteten in der vergangenen Generalvollversammlung mit einem fehlerhaften Gemeindehandbuch) gab es dann einiges an Diskussionsstoff. W.M. mimte wieder den Unwissenden. Zu dem was hierzu vorgefallen war hatte er aber wie im Brief (Anhang 1) beschrieben Bericht erhalten. Außerdem erklärte ich bereits in der ersten Gemeindevollversammlung, dass es genaue Vorschriften bezüglich „korrigierende Seelsorge“ gibt und dass die Gemeinde eben nicht das Recht hat selbst zu entscheiden ob Sie ein Glied unter „korrigierende Seelsorge“ setzen darf sondern sich diesbezüglich an die Anordnung des Gemeindehandbuches zu halten hat. Ich führte damals aus, dass es für meinen Bezug keinen Punkt in der Gemeindeordnung gibt der eine korrigierende Seelsorge rechtfertigen würde und las die Punkte die eine korrigierende Seelsorge zulassen würden vor. Ich hatte dazu in der ersten GVV eine ältere Ausgabe des Gemeindehandbuches wie das des Gemeindeleiters W.M. Somit wurde dort von ihm eingeworfen, dass es in seiner aktuellen Ausgabe diese Auflistung von Gründen nicht gäbe. Vereinigungsvorsteher N.D. sagte daraufhin, dass man diese Passagen der korrigierenden Seelsorge in der neuen Ausgabe herausgenommen habe um der Gemeinde mehr Entscheidungsfreiheit zu geben. Es stellte sich für mich kurz nach der Verhandlung allerdings heraus, dass die neue deutsche Ausgabe des Gemeindehandbuches in Punkto „korrigierende Seelsorge“ die W. M. verwendete eine Fälschung darstellt, also dass die Übersetzer des Gemeindehandbuchs eigenmächtig nach ihrem Geschmack die neue Fassung manipuliert hatten. Viele Sätze auf dieser Seite zur „korrigierenden Seelsorge“ waren verändert bzw. Teile herausgestrichen. Dies war inzwischen aber bereits aufgeflogen und seitens des Verlages natürlich als ein „Versehen“ deklariert und korrigiert worden. Kennen wir dieses Vorgehen in Deutschland in Bezug der Sabbatschullektion nicht schon? Auch hier handelte man in ähnlicher Weise, mehrfach sogar ohne Folgen. Welches Ziel verfolgen die deutschen Verantwortlichen damit? Abspaltung von der GK? Dass es sich um eine Rebellion der deutschen Führung handelt ist ja nicht nur mit diesen Handlungen sondern auch z.B. beim Umgang mit dem Entscheid der GK zur Frauenordination offensichtlich geworden.
Die Punkte die ich also zur „Korrigierenden Seelsorge“ aus meinem (alten) Gemeindehandbuch bei der ersten Verhandlung vorgelesen hatte um aufzuzeigen, dass es in meinem Bezug keine Handhabe gibt um mich in jenen Status der „korrigierenden Seelsorge“ zu versetzen bzw. sogar auszuschließen waren ohne Zweifel von mir korrekt vorgelesen. Nach dem Eingeständnis derer die die Fälschung des Gemeindehandbuchs zu verantworten hatten gab es jetzt das Korrekturblatt zum Gemeindehandbuch (gelb markiert = ursprünglich entfernte Passagen) welches nun wieder alle Regeln und Gründe zur korrigierenden Seelsorge enthält (wie ich es vorgetragen hatte). All dies wurde von mir schriftlich an die gesamte Führung inkl. Gemeindeleiter W.M. nach der ersten Verhandlung erklärt, sowie nun auch erneut bei dieser GVV in der Gemeindeleiter W.M nun weiterhin so ahnungslos tat. Dies wenngleich es kaum nachzuvollziehen ist, dass die Leitungsebene nicht bereits von vornherein genau wusste, dass das Gemeindehandbuch in dem Bezug der korrigierenden Seelsorge manipuliert gewesen ist und inzwischen wieder korrigiert. Doch es wäre die Möglichkeit gewesen mich möglichst legitimiert aussehend loszuwerden. Dass ich oder die Gemeinde Nachforschungen anstellen und bis zur nächsten Verhandlung herausfinden würde was gelogen und manipuliert ist hielt man anscheinend für ein kalkulierbares Risiko.
Man denkt nun, da die ganze grob peinliche Argumentation (mehr Freiheit für die Gemeinde in den Entscheidungen um Gemeindezucht) bezüglich einer angeblichen Veränderung des Gemeindehandbuches aufgeflogen ist und damit vom Tisch war, ja damit sogar ein grober Verfahrensfehler vorlag der das ganze Verfahren gegen mich sofort hätte einstellen müssen nun dazu führen würde die Vollversammlung bezüglich der Anklage gegen mich zu schließen und eine Entschuldigung mit eingesenktem Kopf erfolgen würde. Was geschah?
Man tat nun bei den Verantwortlichen der Versammlung so, als würde dieser Punkt nicht interessieren, überhörte und überging hierzu und widmete sich stattdessen wieder unbeirrt der Beschuldigung von „Lieblosigkeit“ die kein Gemeindehandbuch in Punkto Ausschluss oder korrigierende Seelsorge erwähnt oder gar regelt. Dabei sind die Vorgaben wofür ein Glied unter Gemeindezucht gestellt werden kann oder darf im Gemeindehandbuch wie gesagt detailliert beschrieben. Gemeindehandbuch…..wozu?
In jedem weltlichem Gericht hätte einem Richter oder Staatsanwalt nach so einem Vorgang ohne Beachtung bzw. Handhabung nach dem Gesetzbuch selber der Prozess gedroht wobei man dabei sicher eine Untersuchung aufgrund von Befangenheit oder gar Bestechung angeordnet hätte. Hier in der Gemeinde gibt es zwar ein klares Regelwerk, in etwa mit einem Gesetzbuch vergleichbar welches gut und richtig ist, doch keinen vor allem nicht diejenigen die es vordergründig respektieren und achten müssten interessiert anscheinend was da drin geschrieben steht.
Mich erinnert dies an denselben Geist der sich entgegen eindeutiger Beschlüsse wie dem bezüglich der Frauenordination widersetzt und ausschließlich tut was man selbst im Kopf hat und will……nicht mal versteckt oder hinter vorgehaltener Hand sondern ganz offen. So propagierte Johannes Näther im „Adventisten heute“ Ausgabe 6/2014 den Verstoß gegen „eindeutige Beschlüsse“ der GK als „gelebte Freiheit“. Schon damals konnte ich es nicht glauben was ich las, genauso wenig wie, dass nichts unternommen wurde um diese Rebellen zu stoppen. Jetzt mit dem sich anbahnenden „Oversight Commitee“ scheint ein wenig Bewegung in die Sache zu kommen während die Verantwortlichen Näther & Co. versuchen mit kompromittierenden Aufrufen ihren Kopf aus der Schlinge und die Glieder mit einseitigen Berichten auf ihre Seite zu ziehen.
Ich lasse mich nicht beirren. Heute in der dritten Vollversammlung betreffend der Passage zur Gemeindezucht erkläre ich den Sachverhalt um die Angelegenheit des Gemeindehandbuches nochmals eingehend. Gemeindeleiter W.M. tat ohne Überraschung wieder sehr erstaunt und so als höre er davon zum ersten Mal. Sich mit meiner Darlegung dennoch nicht abfindend erklärt W.M. nun vor der Gemeinde, dass die bei der ersten GVV vorliegende Ausgabe von ihm dennoch Gültigkeit habe, da zu jenem Zeitpunkt der Vorlesung in der Verhandlung das Korrekturblatt nicht vorlag. Eigentlich sollte man an dieser Stelle lachen wegen der Unsinnigkeit dieser Darlegung des pensionierten Juristen. Er sollte eigentlich am Besten wissen, dass das was hier passiert war in der Rechtssprechung einem Verfahrensfehler oder sogar einer Rechtsbeugung entspricht welches jedes daher resultierende Urteil selbstverständlich aufhebt.
Doch worum geht es hier? Sachlichkeit, Wahrheit, Argumentation, Gottes Willen, Beschlüsse, Working Policy der Generalkonferenz? Man mag sich nicht vorstellen, aber ich habe von der gesamten anwesenden Leiterschaft vom Anfang bis zum Ende nicht den Eindruck gehabt, dass sie auch nur einem Teil davon einen gewissen Respekt entgegenbringen. Hier geht es darum jemanden loszuwerden. Alles was dem entgegensteht, seien es Fakten, Gemeindehandbuch oder sonstige vernünftige Regeln werden übergangen bzw. für unzutreffend erklärt. Eine Vorgehensweise in Kombination mit der Persönlichkeit als Hauptangriffsziel wie es schon fast an die Inquisition erinnert.
In jedem Verein, selbst einem Fußball-, oder Karnevalsverein hätte wohl ein solches Vorgehen entgegen jeder Regeln und Satzung bei zu Tage treten die Entlassung des gesamten Vorstandes zur Folge. Warum der Großteil der Glieder hinter diesem Treiben steht? Wir haben hier eine Gemeinde wo ein und derselbe Pastor und Gemeindeleiter seit über 25 Jahren Arbeit mit Erfolg darin investierten die Gemeinde einzuschläfern sowie drauf zu trimmen, dass nicht Gottes Wort sondern das Wort des Gemeindeleiters Autoritätskraft Nummer 1 ist. Man folgt blind Gemeindeleiter W.M. der über die Grenzen hinaus Einfluss genießt. Sein Auftreten, seine Gewandtheit gibt das Gefühl von Sicherheit und dass da jemand zu sein scheint, der weiß was er tut. Und das was interessiert ist wie Mitglied O.M. bemerkte „Ruhe und Frieden“. Störungen im „Todesschlaf“ werden als Bedrohung wahrgenommen.
Ich denke dennoch, dass man selbst diese Gemeinden wieder erwecken könnte. Es bräuchte die richtigen Leute am richtigen Platz die die Gemeinde einbinden, motivieren und wecken.
Ich möchte in der Zukunft sehen und wissen ob man an der äußersten Spitze des Schiffes (der GK) sich ebenfalls nicht für Wahrheit und Argumente interessiert und ob sich auch hier lediglich alles um „Ruhe und Frieden“ dreht. Das ist wichtig für mich. Ist das Schiff auf dem ich mich befinde überhaupt noch auf dem Kurs oder hat es das Ziel geändert? Wer hat das Steuer letztendlich in der Hand und ist dieser nüchtern neben all den Berauschten rings umher?
Bei dem was hier gerade passiert fühle ich mich ein wenig wie Johannes der Täufer der sich fragt ob Jesus Christus der Messias ist. Ist die STA wirklich der sichtbare Teil der Gemeinde der Übrigen? Ich hatte bisher nie daran gezweifelt. Ich weigere mich auch jetzt diese Gewissheit über Bord zu werfen und gehe weiterhin in eine Adventgemeinde am Sabbat. Aber unter der Gewissheit haben sich Zweifel eingeschlichen. Auch nach einem wirksamen Ausschluss der Gemeinde geht es für mich (falls nötig) deshalb mit meiner Angelegenheit bis zur GK. Ich will und muss die Zweifel ausräumen. Gott helfe mir.
Zum Punkt 7 meines Einspruchs den ich nun vorlas gab es einen Einwand von W.M. Ich hätte genügend Möglichkeiten gehabt meine Dinge klarzumachen und darzulegen.
Ich hatte in der Tat schon viel dargelegt. Rund 40 Seiten Schreibmaterial mit Bibelstellen, Zitate aus dem Geist der Weissagung sowie aus den Richtlinien der Generalkonferenz um in der Hauptsache klarzumachen, dass die erfolgte Darstellung in einer Predigt zur dreifachen Engelsbotschaft von Pastor R.H. nicht nur eine falsche Darstellung sondern „Irrlehre“ ist. Dies war und ist auch gleichzeitig der Aufhänger der Anklage mir gegenüber. Wer jemanden der „Irrlehre“ bezichtigt ist „lieblos“ und wird mit Ausschluss bestraft. Dabei bedarf es anscheinend keiner Überprüfung ob „Irrlehre“ tatsächlich vorliegt oder nicht.
Ich habe kaum mehr eine Ahnung davon wie oft ich die Leitung (zuerst Pastor mehrmals, dann Gemeindeleiter mehrmals, dann Vorsteher mehrmals) einem nach dem Anderen um eine Zusammenkunft bezüglich des Themas der gepredigten Dreiengelsbotschaft sowie auch über andere mit den STA nicht vereinbar gehaltenen Predigten und Aussagen gebeten habe. Dies ohne zuvor den Begriff „Irrlehre“ zu gebrauchen. Ich handelte ganz bewusst regelkonform nach Mt. 18:
("Wenn aber dein Bruder an dir gesündigt hat, so geh hin und weise ihn zurecht unter vier Augen. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen. Hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei mit dir, damit jede Sache auf der Aussage von zwei oder drei Zeugen beruht. Hört er aber auf diese nicht, so sage es der Gemeinde…..“.)
Gerade deshalb muss ich nochmals die Tatsache erwähnen dass ich ausgerechnet aufgrund von Mt. 18 eine Verurteilung bekommen habe. Zumindest ich habe nach mehrmaligem Lesen von Mt. 18 selbst mit viel Kreativität nichts von „Lieblosigkeit“ im Text finden können. Wer sich Mt. 18 von Beginn an durchließt und nicht nur entsprechende aus dem Zusammenhang gerissene Passagen anschaut um seinem Wunschdenken Rechnung zu verleihen wird feststellen, dass es hier im Zusammenhang und in der Hauptsache um Falschlehre geht. Falschlehre, wegen dem der entsprechende Bruder in Mt. 18 Mahnung erhält und u.U. ohne Einsichtigkeit bzw. Einlenken Ausschluss erhalten kann.
Ausgerechnet mit der Begründung von Mt. 18 also was die Motivation meines Handelns aufzeigt (Falschlehre in der Gemeinde) und was ich in der Folge dabei peinlich genau beachtete (erst zum Bruder, dann Zeugen hinzugezogen, dann vor die Gemeinde) wurde ich also unter korrigierende Seelsorge gestellt bzw. wegen Uneinsichtigkeit in der Folge im Einspruchsverfahren ausgeschlossen. Ironie des Schicksals die ich auch der Gemeinde in der Verhandlung erklärte.
Mit Ausschweigen zu meinen Anmerkungen die ich zur Predigt der Engelsbotschaft machte versuchte die Leitung lange die Sache in den Griff zu bekommen. Man hoffte es würde schon irgendwann wieder Ruhe einkehren. Als die Ruhe die man erhoffte ausblieb holte man mich tatsächlich anfangs zu kurzen Gesprächen heran. Für den ersehnten Austausch zum Thema und den Lehren? Nein, das wäre ein Schritt in die verbotene Zone. Das einzige worüber geredet wurde und was W.M. sowie Pastor R.H. interessierte war bis zum Schluss meine „Art und Weise“ meiner Worte die von mir in meiner Ausdrucksweise von Schreiben zu Schreiben über ein Jahr bis zur Zuspitzung und Veröffentlichung meiner Darstellung sicher schärfer wurde. Hier empörte man sich mit vielen Stimmen über meinen Ausdruck "Abrissunternehmen" den ich für die Leiterschaft anwandte. Die Argumentation darin interessierte dagegen keinen. Dennoch tat ich dem Vereinigungsvorsteher, das musste ich eingestehen unrecht und ich lenkte aufgrund einer kurzen aber annehmbaren Erklärung von Ihm bezüglich unseres Briefverkehrs ein. Ich nahm die scharfen Vorwürfe ihm gegenüber zurück. Das war mir bezüglich Pastor R.H. und Gemeindeleiter W.M. aufgrund der vorgefallenen Dinge und ihrer (Lehr-)Aussagen nicht möglich. Das wäre für mich einer Verleugnung gleichgekommen.
Über die „Lehre“ die entgegen unserer grundsätzlichen Auffassung steht war die Leitung also vom Anfang des ersten Briefkontakts bis zum Ende nicht bereit mit mir zu reden. Lediglich kurz vor meinem Einspruchsverfahren zum Ausschluss wo alles schon gelaufen war kam ein Rundschreiben von Pastor R.H. in dem er sich aufgrund einer weiteren Anregung in einer Mail von mir nun plötzlich zu verteidigen suchte. Auf die wichtigsten Aussagen bezüglich der gehaltenen Predigt zur Engelsbotschaft die die Verwirrung und den Streit auslösten wurde aber trotz seiner vielen verzerrenden Worte die in eigentlich keinem Punkt Klarheit brachten in seinem Schreiben keine Bezugnahme gemacht. Vom Anfang bis zum Ende des Schreibens mit der R.H. u.a. zeigen wollte „wie man Exegese“ macht las ich lediglich wie man mit vielen Worten nichts aussagen kann und hinterher keinen Deut schlauer ist.
Daher entschied ich mich die eindeutigen Aussagen die ich für mich in der besagten Predigt um die Engelsbotschaft aufgeschrieben hatte und man hier als "Missverständnis" bezeichnete nochmals aufzugreifen und dazu Fragen zu stellen......hier enthalten in einer kurzgehaltenen Antwort von mir auf das bereits erwähnte Rundschreiben von R.H. Wenn sich alles als ein "Missverständnis" herausstellte sollte ich bereit sein dies als solches anzuerkennen, zugeben dass ich falsch lag und mich in aller Form für alles und bei allen entschuldigen.....das legte ich in der währenden Verhandlung genauso dar.
Ich wusste allerdings schon vorher dass keine Antwort auf eindeutige Fragen zur Engelsbotschaft folgen würde. Weder in einem Antwortschreiben war zu meinen schlichten drei Fragen Stellung bezogen worden noch würde jetzt in der Verhandlung dazu etwas gesagt werden. Gewusst habe ich nur nicht wie es gedreht werden würde die Fragen nicht beantworten zu müssen und wie leicht man es sich machen würde.
Ich sollte noch nicht einmal dazu kommen die drei Fragen wie ich sie im Link meines Antwortschreibens an alle stellte vorzulesen (geschweige denn, dass man mir auf die schriftlich formulierten Fragen geantwortet hätte). Dies mit der Begründung von W.M., dass es "nicht um die Lehre sondern um mein Verhalten" ginge. Eine Begründung die ich schon zuvor vernommen hatte und noch hören würde wenn es um Lehrpunkte gehen sollte. Jegliche Diskussion um Lehre schien man mit diesem Satz umgehen zu können wenngleich hier für jeden offensichtlich die Wurzel lag.
Die Fragen vorzulesen wurde mir also untersagt. Ich antwortete, dass ich in diesem Fall auch nicht meine Aussage der “Irrlehre” bezüglich der Predigt von R.H. zurücknehmen kann. Ohne die Beantwortung dieser Fragen kann ich mir kein Bild davon machen ob ein "Missverständnis" meinerseits vorliegt wie von der Leitung die ganze Zeit ohne bisher vorliegende Begründung oder Erklärung behauptet. Trotzdem war der Vorstand wie vor allem Gemeindeleiter W.M. nicht bereit die drei Fragen zur Engelsbotschaft zum Zwecke der Klärung bzw. Ausräumung des Missverständnisses zuzulassen. Er wehrte sich heftig und wie zumeist erfolgreich.
Diesen Vorgang muss man sich noch einmal eingehender auf der Zunge zergehen lassen.
Die Leitung behauptet alles sei lediglich ein Missverständnis, man ist aber seit über einem Jahr und unzähligen Briefen wie auch jetzt nicht im Ansatz bereit diese "Missverständnisse" mit einer schriftlichen Erklärung oder im Gespräch auszuräumen. Bei jeder Antwort kommt schriftlich wie auch jetzt wieder mündlich der Verweis auf mein "Verhalten" und meine "lieblose" Persönlichkeit womit man sich rechtfertigt auf Lehrpunkte und damit den "Missverständnissen" nicht eingehen zu müssen. Dies wenngleich mein Ausschluss nun davon abhängt ob lediglich drei Fragen (auf die man sogar Wochen Zeit hatte sich vorzubereiten) zur Lehre und zur Beseitigung der "Missverständnisse" beantwortet werden oder nicht. Lehrfragen um die es die ganze Zeit ging und die den Konflikt erst auslösten. Aber man gibt eher ein Glied der Gemeinde dem Ausschluss preis als auch nur den Versuch einer Antwort zu drei unmissverständlich klaren Fragen zu geben die man mit einem schlichten ja/nein beantworten kann.
Dieses gegen die Leiterschaft stehende Zeugnis ist für mich das bezeichnende Mahnmal des Abfalls welches deren ganzes Gebärden als eine einzige lächerliche Farce entlarvt. Die Chance auf eine Versöhnung und Rückführung eines Gliedes wo man sich anschließend verzeiht und vielleicht die Füße wäscht lehnt man mit der Begründung ab, dass es "hier nicht um die Lehre, sondern um mein Verhalten" geht? Drei Fragen für das Ausräumen von Missverständnissen sind zu viel wenn es um den Ausschluss eines Gliedes aus der Gemeinde geht? Als Ironie des Ganzen steht dem mein Ausschluss (ich muss es an dieser Stelle wieder erwähnen) wegen "Lieblosigkeit" gegenüber.
Dabei erklärte ich, dass ich gerade aus Gewissensgründen so gehandelt hatte wie ich habe.......Offenbarung 14 macht es deutlich, wer Babylon auf den Leim geht, sei es bewusst oder aus Unwissenheit wird am Schluss verloren gehen. Und Babylon wurde mit den Aussagen von R.H. nicht nur verzerrt sondern nach dem Grundverständnis der STA 180 Grad konträr dargestellt: "Babylon hat nichts mit Abfall und falscher Lehre zu tun" war die Aussage von R.H. Die ganze Deutung der "Hure" mit dem "Becher voller Gräuel und Unzucht" wird zu einem Witz und einer ewigen tödlichen Falle für all jene die in Babylon wegen solcher Falschaussagen nicht mehr das gefallene politisch religiöse System erkennen können. Hier in diesem Teil der Engelsbotschaft liegt der Grund warum ich das was R.H. predigte als "eschatologisch heilsgefährdend" und "Irrlehre" bezeichnete......doch "heilsrelevante Lehren", das wurde mir unzählige Male von W.M. und den anderen Leitern versichert gibt es nicht wenngleich alle auf meine Erklärung im Zusammenhang nie antworteten und allein die einfache von mir beschriebene Logik für sich spricht.
Die Begründung zu meinem Ausschluss wird von W.M vorgelesen. W.M. möchte damit offensichtlich ausdrücken, dass von seiner Seite wie von der Seite von Pastor R.H. und dem Vorsteher alles getan wurde um mich nach den Vorgaben von Mt.18 ergebnislos zu mahnen.
Nachdem ich mir kurz überlegte, dass von Ihrer Seite lediglich Mahnungen auf persönlicher Ebene kamen, sie mir nicht mal im Ansatz Falschlehre unterstellten (und selber angaben, dass sie dies auch nicht können), sowie dass gerade ich berechtigt diesen Vorwurf an sie richten konnte und auch getan hatte unterbrach ich mitten im Satz von W.M.…..“Liebe Geschwister“ sprach ich die gesamte Gemeinde an. „Habt Ihr Euch im Zusammenhang Mt. 18 einmal durchgelesen? Da steht im Zusammenhang nichts von Lieblosigkeit. Im Zusammenhang geht es dort um Verführung durch Falschlehre.“
W.M. sprach weiter und erwähnte erneut, dass die Richtigkeit nach Mt. 18 zu verfahren in meinem Fall gegeben sei. Ich konnte mir daraufhin den Satz „Das ist ein Witz“ nicht verkneifen wodurch W.M. sehr erregt wurde und mit gehobener Stimme zur Protokollführerin sagte man möchte aufschreiben dass ich diese Sache als „Witz“ bezeichnet hätte. Ich erklärte nochmals warum ich es als „Witz“ sehe mit all den Dingen vom ersten Briefkontakt bis zur Einbeziehung der ganzen Gemeinde. Gerade diese Tatsache, dass ich eine Rundmail mit vielen Einzelheiten betreffend der Falschlehren die gepredigt wurden an alle Glieder verschickte erboste die Leitung sehr und man hob diverse Male diese Tatsache als ein schlimmes Vergehen hervor. Ich erklärte dazu jedes Mal, dass öffentlich gepredigte Falschlehren eine öffentliche Klarstellung bedürfen und dass man seitens der Leitung über ein Jahr trotz immerwährender Aufforderung nicht bereit war darüber zu reden.
Die Verhandlung in der GVV war nun zu Ende. Mit einer Stimme Mehrheit wurde für meinen Ausschluss gestimmt. Angesichts dessen was veranstaltet und gemacht wurde um mich ganz sicher loszuwerden ein eher überraschendes Ergebnis von dem ich erwartet hätte, dass es eindeutiger ausfällt. Im Nachhinein erfuhr ich nämlich noch, dass während ich für die Abstimmung nach draußen gebeten worden war, dass Gemeindeleiter W.M. die Gemeinde mehr oder weniger noch vor die Wahl stellte und erpresste.
Er hatte die Gemeinde daran erinnert, dass wenn ich bleibe der Verbleib von ihm sowie der von Pastor R.H. fragwürdig sei......mehr oder weniger stellte er die Gemeinde damit vor die Wahl, ich oder W.M. und Pastor R.H. und damit die Gemeinde. Denn es wäre einerseits wohl sogar das Beste gewesen was dieser Gemeinde je hätte passieren können wenn tatsächlich beide gegangen wären, aber andererseits hätte man von weiter Oben her wohl dann alles angestellt um die Gemeinde zu schließen......jedenfalls eher als den Gemeindebetrieb mit mir als Glied aufrecht zu erhalten. Denn im Geist gegen "Lehre" und vor allem gegen adventistische Lehre ist man sich in Deutschland mit Ausnahme in BW recht einig.
Ich fragte nach dem Schluss noch R.H. was er mit dem von ihm benutztem Wort „Progressiv“ im Schreiben verbinde und ob es nicht letztlich bei seiner Darstellung und Predigt nur bedeuten könne das Lehrgerüst mit den vorhandenen Lehrpunkten der STA abzureißen um darauf etwas neues völlig anderes (ganz andersartiges) zu errichten. Meine Schlussfolgerung wurde von ihm in jenem Moment bestätigt. Dafür bin ich aber leider der einzige Zeuge.
Beim Schlichtungsausschuss der Vereinigung
Im weiteren Verlauf stellte nun der Gemeinderat T. den Ausschlussantrag an den Schlichtungsausschuss den ich in der Form so nicht so stehen ließ und in einer Stellungnahme kommentierte.
Was dort beim Schlichtungsausschuss geschah habe ich ein einem weiteren Gedächtnisprotokoll des Schlichtungsausschusses zusammengefasst.
Besonders pikant.....ich fand nach dem äußert parteiischem Verhalten im Schlichtungsausschuss insbesondere von Schwester Ra. Silvia Jansen (Vorsitzende des Schlichtungsausschusses) aufgrund von Nachforschungen im Netz heraus, dass sie Mitglied des "Inner Wheel Clubs" ist und dort in einem Jahr sogar Präsidentin war. Wem der "Inner Wheel Club" nichts sagt.....es ist der Tochterclub des "Rotary Club", nur eben für Frauen mit bekennender gnostischer Glaubensrichtung und im starken Verdacht stehend Verbindungen zum Freimaurertum zu haben. An einer Stelle findet man Schwester Ra. Silvia J. für den Club stehend wo sie als "Thekenkraft" "für einen guten Zweck" Wein ausschenkte (unteres Bild mit dem Scheck).
Nachdem ich dies herausfand stellte für mich das Gebaren und die einseitige Parteiergreifung von Schwester Ra. Silvia J. kein großes Wunder mehr dar. Das einzige was mich noch wunderte und nicht glauben konnte war wie diese Schwester damit an die Position eines Schlichtungsvorsitzenden kommen konnte, denn wie ich herausfand war ihre anrüchige Mitgliedschaft in dem Club innerhalb der Gemeinde längst bekannt. Es scheint für die STA-Deutschland aber kein Problem darzustellen, dass man ganz frei und öffentlich zwei Herren dient. Denn wie in meinem Fall zu sehen hört es hier bei einer simplen Mitgliedschaft nicht auf. Ihre Stellung als Vorsitzende missbraucht sie um die wenigen Glieder denen die Lehre der STA noch am Herzen liegt den Todesstoß zu versetzen. Kein einziges Argument von mir wurde angenommen, dafür pausenlos mein schlechter Charakter vor Augen geführt. Auch hier durfte die "Lehre" um die es eigentlich ging nicht anführt werden wenngleich ich es dennoch mehrfach in das Gespräch mit einbaute. "Es geht heute aber nicht um die Lehre, sondern um Dein Fehlverhalten. Du hast kein Recht darauf zu bestehen, dass man sich über die Lehre unterhält." Um die Lehre ging es heute nicht? Um die Lehre ging es noch kein einziges Mal. Gesagt wurde mir lediglich bei einer GVV, dass die Predigt von R.H. aufgrund meiner späteren Beschwerde bei der Vereinigung geprüft und für angemessen befunden wurde. Damit müsste ich mich abfinden und begnügen. Weil ich mich aufgrund der für mich eindeutigen anderen Beweislage nicht damit abfand und ein Gespräch dazu haben wollte ging es vom ersten schriftlichem Austausch bis zum heutigem Tag hier vor dem Schlichtungsausschuss ohne Unterlass darum mir klarzumachen, was für ein schlimmer Mensch ich bin. Das wusste ich dank des Gemeinderats der eigentlich von W.M. allein präsentiert wird aber schon lange, und die Hoffnung, dass das Problem mal einmal an der Wurzel gepackt werden würde schwand von Austausch zu Austausch.
Wird sich die STA Deutschland dem ungeliebten Kind "Lehre" überhaupt einmal stellen müssen, oder kommt man mit dieser Art und Weise immer vor dieser Konfrontation vorher? Es bleibt zu hoffen, dass sich die GK diesem Problem einmal annimmt.
Da wie in meinem Gedächtnisprotokoll dargelegt ich mit Behauptungen gedrängt wurde freiwillig meinen Einspruch zurückzunehmen ohne mich über die Folgen aufzuklären war nun verhandlungsseitig der Fall beendet. Für mich grenzte das an arglistige Täuschung was man hier tat. Man sagte mir, dass wenn ich nicht freiwillig meinen Einspruch zur Mitgliedschaft zurücknehmen würde ich vom Schlichtungsausschuss so oder so abschließend ausgeschlossen würde. Dann wenn sie (der Schlichtungsausschuss) das aber veranlassen müsste und nicht ich freiwillig den Einspruch zurücknähme würde für eine eventuelle zukünftige Wiederaufnahme der Weg verbaut sein. Meine "hartnäckige Weigerung" Korrektur anzunehmen würde dann ein weiterer Beweis meiner "Lieblosigkeit" sein. Man bestand darauf, dass ich mich unbedingt am Verhandlungstag entscheiden muss wenngleich ich mehrfach zu verstehen gab, dass ich das nicht kann und dafür Bedenkzeit brauche. Gesagt hat man mir dagegen nicht, dass für den Fall einer Rücknahme meines Einspruchs mir jeder weitere Schritt verbaut sein wird.
Letztlich von der gesamten Gruppe eingeschüchtert gab ich aber nach und nahm den Einspruch mit äußerst schlechtem Gefühl zurück. Ich sollte diesen Schritt auch bereuen. Denn als ich mich zu Hause wieder besinnen konnte schickte ich direkt eine Anfechtungserklärung zum selbigen Schlichtungsausschuss der lediglich mit „das Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss ist beendet“ beantwortet wurde.
Beim Schlichtungsausschuss des Verbandes
Nach der abgewiesenen Anfechtungserklärung der Vereinigung legte ich am 01.08.2018 Beschwerde beim Schlichtungsausschuss des Verbandes ein. Der letzte Schriftverkehr wurde dazu als Anhang dem Schlichtungsausschuss mitgesendet. Fast vier Monate dauerte es bis man mir am 27.11.2018 mitteilte, dass ich die Vorwürfe die ich erhebe näher erläutern müsse:
Lieber Bruder Pohl,
die Vorsitzenden des SDV Schlichtungsausschusses haben nun eine Durchsicht deines Anliegens vorgenommen. Als Geschäftsstelle des Schlichtungsausschuss kann ich Dir daher folgende Rückmeldung weiterleiten:
Mit Schreiben vom 1. August 2018 hast Du eine „Beschwerde zur Arbeitsweise des Schlichtungsausschusses der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Hessen, Rheinland-Pfalz und im Saarland“ eingelegt. Um Dein Anliegen eingehender überprüfen zu können, erscheint es jedoch notwendig, näher zu erläutern, welche Vorwürfe Du insoweit im Einzelnen erhebst. Dies geht aus Deinem Schreiben vom 1.August 2018 noch nicht hinreichend klar hervor.
Am 28.01.2019 kam ich der Aufforderung des Schlichtungsausschusses in einer weitergehenden Erklärung zu den Gegebenheiten nach.
Nochmal fast fünf Monate später am 17.06.2019 kam dann nach mehrfacher Anfrage von mir eine Stellungnahme inkl. einer erneuten Bitte an mich „näher zu erläutern worin im Einzelnen du relevante Fehler erblickst“. An dieser Stelle kam ich mir dann schon etwas veralbert vor. Natürlich bin ich kein Jurist, der alles in diesem Sprachgebrauch verfassen kann. Aber so dumm, dass ich nicht verständlich erklären konnte und hatte wo der Hase begraben liegt war und bin ich glaube ich auch nicht. Ich fragte mich also……war ein System hinter diesem „Dummstellen“? Denn wenn es tatsächlich so sein sollte, dass nur studierte Juristen den Schlichtungsausschuss anrufen und in Anspruch nehmen könnten weil ansonsten niemand den Anforderungen der benötigten Rechtssprache gewachsen ist…….dann könnte man sich den Schlichtungsausschuss auch gleich sparen, abgesehen davon, dass alles was gelaufen ist auch in diversen Schreiben und Protokollen vorlag.
Nichtsdestotrotz setzte ich mich an eine erneute Erklärung worin ich mich auf das letzte Schreiben bezog. Die Dinge die man dem Ansatz nach als Missverständnis verstehen hätte können räumte ich (jedenfalls nach meinem Verständnis) und mit bedacht aus. Am 16.07.2019 erhielt der Schlichtungsausschuss dieses Schreiben. Am 22.10.2019 kam eine Antwort als Einschreiben darauf. Ich bat um Fristverlängerung, da ich für längere Zeit außer Landes war. Meine Antwort erfolgte am 14.11.2019. Darauf verspätet (nach der Frist) der Brief des Schlichtungsausschuss des SDV am 13.12.2019. Auch hier aber wieder nichts Neues. Man bräuchte "umfassendere Erklärungen" wenngleich wie gesagt alle Ereignisse in allen Einzelheiten nicht nur mehrfach beschrieben wurden, sondern die Vorgänge selbst mit dem Schriftverkehr zur Sache vorlagen. Eine letzte Stellungnahme an den Schlichtungsausschuss erfolgte dann von mir am 23.12.2019 in dem ich erklärte, dass ich keine weiteren Erklärungen wie gefordert mehr abgeben kann und werde. Damit zog ich meinen Einspruch zum Verfahren auf der Vereinigungsebene sowie auch zum mehr als eideutigen Verfahrensfehler der bereits in der GVV vorlag zurück.
Das System, das man sich in Deutschland erdacht und aufgebaut hat um die eigne Machtposition gegen Recht, Wahrheit und Grundsätze zu festigen funktioniert tadellos, bis ins letzte Glied wie es scheint.
Meinen Glückwunsch.
Sie hatten, wenngleich mit einigem Aufwand nun erreicht was nach meinem Sinn von Anfang das einzige Ziel gewesen war. Nein, nicht die Rückführung in die Gemeinschaft sondern der Ausschluss ohne eine einzige Antwort auf meine Fragen geben zu müssen.
Wie alles begann
Es war Anfang des Jahres 2017 als die Ankündigung von Pastor R.H. wahrgemacht wurde und zur dreifachen Engelsbotschaft in mehreren Abschnitten vorgetragen wurde wo ich an dieser Stelle aus meinem unbeantworteten Brief an den Vorsteher der MRV zitiere:
In Kurzform stellte sich die bisher gebrachte erste Engelsbotschaft lt. Robert Hering für mich wie folgt dar:
1. Engelsbotschaft spricht die Umweltsünder an.
2. Engelsbotschaft richtet sich an die "Reichen" und solche die "käuflich" sind ("Korruption"). Die erwähnte "Unzucht" in der zweiten Engelsbotschaft habe nichts mit "Abfall" oder "falscher Lehre" zu tun.
Natürlich wissen wir, dass Ellen White (wenngleich auch durch zig Bibelstellen wiederlegt) dies ganz anders gesehen hat. Denn ganz im Gegensatz dazu sagt Ellen W: "Dieser betäubende Becher, den sie (die Hure) der Welt anbietet, stellt die falschen Lehren dar,..."(GK Seite 391)
Daher wurde vorbereitend auf die neue Auslegung die Autorität von Ellen W. zu untergraben gesucht indem Robert u.a. Schriftstellen von EGW anführte wo Sie aussagt, dass zu den bekannten Lehren neue Erkenntnisse hinzukommen. Textstellen wie diese wurden dabei allerdings ausgelassen:
"Drei Stufen wurden mir gezeigt, die erste, zweite und dritte Engelsbotschaft. Mein begleitender Engel sagte: Wehe dem, der auch nur das Geringste an diesen Botschaften ändert. Das richtige Verständnis dieser Botschaften ist lebenswichtig. Das Schicksal von Seelen hängt von der Art und Weise ab, wie sie angenommen werden... Ich sah, daß die Namenskirchen diese drei Botschaften gekreuzigt haben, wie die Juden Christus kreuzigten....
Diese Botschaften wurden mir als ein Anker für Gottes Volk dargestellt. Die, die sie verstehen und annehmen, werden bewahrt, daß sie nicht von den vielen Täuschungen Satans davongerissen werden." Ellen White Frühe Schriften, S. 245 – 248
Berücksichtigt man dieses Zitat ergeben sich folgende schwerwiegende Probleme mit der Predigt von Robert:
1. Nicht das Geringste darf geändert werden weil "Seelen" von dieser Botschaft abhängen (ist aber in der Predigt bzw. im Vortrag passiert)
2. Ellen White hat die Dreiengelsbotschaft nicht aus dem Bibelstudium heraus aufgeschrieben sondern "sah" die Dreiengelsbotschaft in einer Vision.
Jeder Heilige folgte der Überzeugung seines Gewissens ohne Furcht vor den Konsequenzen und schloss sich denen an, die alle Gebote Gottes halten. Mit Macht verkündigten sie die dritte Engelsbotschaft. Ich sah, dass diese Botschaft mit einer Kraft und Stärke zum Abschluss kommen wird, die den Mitternachtsruf weit übertrifft. (FS 265)
...in einer Vision was wir bei einem (wahren) Propheten als direkte Botschaft von Gott verstehen. Der Umkehrschluss (was Ellen W. sah ist falsch) kann in der Logik jedoch nur einen Schluss zulassen. Ellen White ist ein falscher Prophet. Hierin gibt es keine "Halbheiten"!
Entweder belehrt Gott seine Gemeinde, rügt ihr Unrecht und stärkt ihren Glauben, oder er tut es nicht. Entweder ist dieses Werk von Gott oder es ist nicht von ihm. Gott tut nichts mit Satan gemeinsam. Mein Tun trägt darum entweder den Stempel Gottes oder den des Feindes. In dieser Hinsicht gibt es keine Halbheiten. Die Zeugnisse stammen entweder vom Geiste Gottes oder aber vom Teufel. …..Schatzkammer der Zeugnisse Band 2 Seite 285
Dies war aber längst nicht alles an Vorlauf was sich schließlich bis zur Veröffentlichung der Geschehnisse innerhalb der Gemeinde zuspitzte. Nachfolgend sind hier die ersten Briefe an die Leitung die bis auf Brief 3 mit einigen Hinweisen zur "Entwicklung zum Verständnis der Übrigen" unbeantwortet blieben. Die geschickten Hinweise zu Brief 3 waren allerdings nach eigenen Angaben von R.H. lediglich "unfertige Notizen" nicht reif für eine "Diskussionsgrundlage" und deshalb "nur für mich" zur Forschung weshalb ich diese Antwort hier auch nicht veröffentliche.
Ansonsten wurden meine Briefe lediglich mündlich mit "ich will keine Briefe mehr von Dir" kommentiert oder man quetschte sich ein bis zwei mich in die Schranken weisende Sätze bezüglich meiner "Art und Weise" meines Vorgehens oder Wortwahl heraus. In allen Fällen kein Bezug zum Inhalt bzw. zum eigentlichen Thema.
Brief 1, Brief 2, Brief 3, Brief 4
Erster Brief des Gemeinderats Trier, meine Antwort auf den ersten Brief des Gemeinderats, zweiter Brief des Gemeinderats Trier auf den hin ich lediglich nur noch mit dem Vorsteher schrieb. Bemerkenswert hier am zweiten Brief ist, dass sich W.M. darin anmaßt ohne ordentliche Versammlung mich an den Tätigkeiten wie halten der Sabbatschule auszuschließen und das auch versuchte am folgenden Sabbat ohne Berechtigung durchzusetzen.
Was den Briefverkehr mit dem Vorsteher angeht stelle ich nur meine ersten zwei Briefe ein. Was danach geschah und geschrieben wurde war teilweise persönlich und hat sich zwischen dem Vorsteher und mir nach Aussprache erledigt. Deshalb ist hier auch nicht meine Antwort auf den zweiten Brief des Gemeinderats Trier der an den Vorsteher ging verlinkt.
Brief 1 an N.D., Brief 2 an N.D.
Hier noch noch eine sehr anregende Nachricht die an jeden Beteiligten und an jedes Glied der Gemeinde kurz vor meinem Ausschlussverfahren ergangen ist. Es ist ein Brief von Bruder R. Tinnefeld der mir Trost und Mut gegeben hat. Ganz im Gegensatz zur Gemeindeleitung die den Brief auch erhielt und in der folgenden Versammlung sich sehr entrüstet darüber zeigte. Allein die Tatsache dass ein Mitglied einer anderen Gemeinde sich äußerte wurde mit Argwohn betrachtet.
Man wusste, dass man den liberalen Geist der Gemeinde T. nicht unbedingt überall teilt. Ein Grund warum man mehrere Geschwister die zwar regelmäßig die Gemeinde T. besuchten aber nicht eingeschriebene Glieder waren als zuhörende (nichtabstimmende) Beiwohner für die Versammlung ablehte. Den Antrag dem stattzugeben stellte ich zuvor schriftlich und ist auch lt. Gemeindehandbuch auf Antrag hin zulässig. Das wurde aber von der Leitung abgelehnt und bestritten wenngleich das Gemeindehanbuch wie wir in meinem beschriebenen Fall sehen konnten so oder so nur den äußeren Schein von Recht und Ordnung wahren soll. Warum wurden die Zuhörer die doch regelmäßig die Gemeinde besuchten nicht zugelassen? Weil diese doch nicht geringe Zahl an Gemeindegängern ebenfalls nicht mit dem postmodernem Geist konform ging....wohl ein Grund warum sie nie dieser Gemeinde als Glied beitraten aber eben örtlich bedingt auch nicht die großen Alternativen herrschen.
Schlusswort
Ich halte die Adventgemeinde nach wie vor für den äußerlich sichtbaren Teil der Gemeinde Gottes der die Wahrheit für die letzte Generation anvertraut wurde. Die bestehende Wahrheit die sich in den fortwährend bestehenden Glaubenspunkten und Richtlinien ausdrückt sind Zeugnis dafür was den Adventisten kennzeichnet, auch wenn der Geist der Weissagung, die Heiligtumsbotschaft oder Engelsbotschaft zumeist entgegen dessen ungestraft angegriffen oder sogar verleugnet werden kann.
Dass Satans größte Aufmerksamkeit gilt diese Gemeinde zu zerstören und dazu auch seine Streiter in die Gemeinde einschleust ist logisch und zu erwarten. Die Verheißungen und die Prophetien stellen ihn trotz den währenden Krieges und der unvollendeten Sichtung als feststehenden Verlierer bloß auch wenn es lokal wie in Deutschland anders aussieht. Das Schiff wird den Hafen erreichen selbst wenn die letzten Wächter zum Schweigen gebracht werden. Solange es Steine auf Erden gibt wird Gottes Wahrheit weiterhin bestehen und verkündigt.